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Elternberatung vor
einvernehmlicher Scheidung
nach § 95 Abs. 1a AußStrG

Erläuterung & Rahmenbedingungen

Im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung sind Elternteile verpflichtet, eine Beratung bei einer geeigneten Person in Anspruch zu nehmen, um sich mit möglichen Folgen für Kinder, wie beispielsweise Loyalitätskonflikte, Schuldgefühle, Ängste etc. auseinanderzusetzen. Mit diesen Informationen sollen Kinder bestmöglich in dem schwierigen Prozess der Trennung / Scheidung unterstützt werden.

Durch meine nahezu jahrzehntelange Tätigkeit bei der Familien- und Jugendgerichtshilfe verfüge ich über umfassendes Wissen bezüglich Bedürfnissen von Kindern an sich und speziell im Kontext von Trennungen der Eltern.

Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.

 

  • 60 Euro pro Einheit und Person bei Einzelberatung (50 Minuten)

  • 35 Euro pro Einheit und Person bei Paarberatung (50 Minuten)

  • 30 Euro pro Einheit und Person bei Gruppenberatung (50 Minuten)

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